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Achtung: Notfallbetreuung wird erweitert! – Stand 25.03.2020

 

Hier finden Sie den aktuellen Elternbrief mit den neusten Informationen zur Notfallbetreuung:

Elternbrief FB 40-Nr.3-21.3.2019

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die
Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot
besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und
Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig
davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide
Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie
dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst
nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch
Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer
Infrastrukturen.

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen
Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der
Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen
Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine
Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird
ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann
steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch
samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit
Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

 

Die aktualisierte FAQ-Liste finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Den aktuellen Elternbrief mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier:

Neufassung Elternbrief FB 40-Stand 21.3

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